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THF-Meldungen                      

Tempelhof: Letzte Klagen werden entschieden
am 16.12.08 02:22


Das Oberverwaltungsgericht wird morgen entscheiden, ob der Flughafen Tempelhof aus seiner "luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung" entlassen werden darf. Der Berliner Senat hatte im Juni 2007 mit einem sogenannten Entwidmungsbescheid entschieden, dass der Flughafen bereits zu seiner Schließung am 30. Oktober planungsrechtlich als Flughafen ein für alle Mal aufgegeben wird und als solcher nie wieder betrieben werden kann.

Da gegen den Bescheid zwei Klagen anhängig sind, erlangte der Bescheid noch keine Bestandskraft. Das Gericht an der Hardenbergstraße wird morgen um 10 Uhr über die Klagen entscheiden und sie voraussichtlich zurückweisen. Kläger sind die Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (Icat), die auch das Volksbegehren für Tempelhof initiierte, sowie der Privatmann Wolfgang Przewieslik.

Die Klagebegründungen beider Parteien sind verschieden. Die Icat wirft dem Senat vor, dass er mit der im Juni 2007 verfügten Entwidmung das Recht auf Volksbegehren aushebelte. Der Berliner Verfassungsgerichtshof allerdings hat einen ähnlich begründeten Einspruch der Icat bereits im Oktober zurückgewiesen. Przewieslik dagegen klagt gegen die Entwidmung von Tempelhof, weil er der Ansicht ist, dass der neue Hauptstadtflughafen BBI in Schönefeld allein keine ausreichende Landebahnkapazität hat, um den Luftverkehr in der Region abzuwickeln. Er kündigte gestern an, dass er - sollte die Klage abgewiesen werden - alle weiteren Rechtsmittel ausschöpfen werde, um die Entwidmung so lange wie möglich hinauszuzögern.

schoe - 16. Dezember 2008, 02:22 Uhr





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